Die Arbeit des AKJ Automotive beruht auf dem gemeinsamen Verständnis der Mitglieder für eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen offenen Erfahrungsaustausch von Unternehmen in der Wertschöpfungskette Kunde-Lieferant-Dienstleister.
Die Vereinbarungen:
§ 1 Zielsetzung und Rahmen
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Gremien
§ 4 Veranstaltungen
§ 5 Arbeitsgruppen
§ 6 Leistungen und Kosten
§ 1 - Zielsetzung und Arbeitsgrundlage
(1) Ziel des Arbeitskreises - Ziel ist der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Weiterentwicklungen in aktuellen und neuen Themen der Automobil- und Zulieferindustrie bzw. vergleichbarer Unternehmen. Hierbei erfolgt eine besonderer Vertiefung in strategischen, taktischen und operativen Fragestellungen aus Logistik und Produktion und den zugehörigen Informationssystemen. Durch die Mitarbeit im Arbeitskreis soll das Verständnis der Partner in der Wertschöpfungskette für gemeinsame Optimierungen gefördert und die eigene Kompetenz zur Umsetzung gesteigert werden.
(2) Arbeitsgrundlage des Arbeitskreises - Der Rahmen für die Sicherstellung des Erfahrungsaustausches ist die gesteuerte und systematische Auseinandersetzung mit aktuellen und neuen Herausforderungen. Hierzu ist ein Zusammenführen von Personen erforderlich, die inhaltlich und organisatorisch in der Lage sind, wichtige und neue Themen der Zukunft gemeinsame mit anderen Mitgliedern für eigene oder gemeinsame Vorhaben zu bearbeiten.
§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Erwerb der Mitgliedschaft - Mitglied im Arbeitskreis kann jedes Mitglied eines Unternehmens werden, das den Arbeitskreis und sein Unternehmen durch neue Impulse aus der Mitarbeit im Arbeitskreis unterstützen will und kann.
(2) Dauer der Mitgliedschaft - Die Mitgliedschaft im AKJ beträgt mindestens zwei Jahre. Sie verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, wenn diese nicht spätestens 3 Wochen nach der letzten Sitzung des laufenden Arbeitszyklus gekündigt wird.
§ 3 - Gremien
(1) Leiter des Arbeitskreises - Der Leiter des Arbeitskreises ist für die Gesamtführung verantwortlich. Hierzu gehört die inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Führung aller Themen und Aktivitäten. Er wird in dieser Verantwortung überwacht und unterstützt von den Sprechern des AKJ.
(2) Gesamtsprecher des Arbeitskreises - Der Gesamtsprecher ist für die Interessenwahrung aller Mitglieder des Arbeitskreises verantwortlich. Hierzu gehören die inhaltlichen, organisatorischen und wirtschaftliche Interessen der Mitglieder im Sinne der Abwägung von Ergebnis und Kosten des Arbeitskreises. Er wird in dieser Verantwortung unterstützt vo n den Sprechern und Mitgliedern des Arbeitskreises.
(3) Sprecher des Arbeitskreises - Die Sprecher der Arbeitsgruppen vertreten die Mitglieder in den Arbeitsgruppen. Sie sind für die inhaltliche Mitgestaltung und Kontrolle der Arbeit in den Gruppen verantwortlich. Sie werden dabei von den Mitgliedern des Arbeitskreises unterstützt.
(4) Lenkungsausschuss - Der Lenkungsausschuss kontrolliert die Arbeit des Arbeitskreises, erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung und entscheidet über die Neuaufnahme weiterer Mitglieder.
§ 4 Veranstaltungen
Als Veranstaltungen gelten die vereinbarten Zusammenkünfte der Arbeitskreismitglieder. Alle Veranstaltungen sind soweit als möglich, mit den Arbeitskreismitgliedern abzustimmen.
(1) Arbeitssitzungen - In den Arbeitssitzungen erfolgt die Arbeit der Arbeitsgruppen jeweils nach Massgabe der zu Beginn der Arbeitsjahre vereinbarten Ziele. Die Anzahl der Arbeitssitzungen sollte 4 bis 6 Sitzungen je Gruppe und Arbeitsjahr nicht übersteigen.
(2) Gesamtarbeitskreissitzungen - In den Gesamtarbeitskreissitzungen erfolgt die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Arbeitsthemen. Die Anzahl der Gesamt-Arbeitskreissitzungen sollte 2 bis 3 Sitzungen je Arbeitsjahr nicht übersteigen.
(3) Informationsveranstaltungen - In den Informationsveranstaltungen werden Sonderthemen zur Information bearbeitet. Sie dienen der Vertiefung des Erfahrungsaustausches und sollten in einem Zusammenhang zu den Arbeitsthemen stehen. Es sollte je Arbeitsjahr nicht mehr als eine Informationsveranstaltung stattfinden.
(4) Dokumentation - Die Ergebnisse der Arbeitssitzungen, Gesamtarbeitskreissitzungen und Informationsveranstaltungen werden dokumentiert und den Mitgliedern der Arbeitsgruppen zeitnah zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch eine zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen erstellt werden.
§ 5 Arbeitsgruppen
In den Arbeitsgruppen erfolgt die gemeinsame Arbeit und Entwicklung der Vorhaben. Die Arbeitsgruppen werden zu Beginn eines Arbeitsjahres gebildet.
§ 6 Leistungen und Kosten
(1) Die Leistungen - Die Leistungen des Arbeitskreises und des Veranstalters bestehen in der Organisation, der Bereitstellung der wissenschaftlichen Leitung, der Betreuung der Sitzungen und der Aufbereitung der Arbeitsergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen. Der Veranstalter wird hierbei von den einzelnen Veranstaltern der Arbeits- und Gesamtarbeitskreissitzungen unterstützt.
(2) Die Kosten - Die Kosten des Arbeitskreises werden durch regelmässige Mitgliedsbeiträge getragen. Diese decken vor allem die Kosten der Leitung, der Betreuung durch einen wiss. Mitarbeiter, der Organisation und der Abwicklung. Der Leiter des Arbeitskreises berichtet dem Lenkungsausschuss mindestens einmal im Jahr über die Entwicklung der Kosten.